Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der Firma elevents Veranstaltungsdienstleistungen – Eryk Lipski
Hochgernstraße 6, 85560 Ebersberg I Tel.: +49 (0) 176 4360 4282 I E-Mail: info@elevents.team
elevents Veranstaltungsdienstleistungen – Eryk Lipski, nachfolgend einheitlich nur noch „elevents“ genannt, erbringt Dienstleistungen im Bereich Eventpersonal, Eventlogistik und Veranstaltungsdienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen elevents und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individualvertragliche Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. VertragsART und rechtsnatur
(1) elevents erbringt seine Leistungen ausschließlich im Rahmen von Dienstleistungsund/oder Werkverträgen.
(2) Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und nicht gewollt.
(3) Das eingesetzte Personal steht ausschließlich in einem Vertragsverhältnis zu elevents. Zwischen dem Auftraggeber und dem eingesetzten Personal entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis.
(4) Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist ausschließlich elevents.
3. weisungsstruktur
(1) Das organisatorische, arbeitsrechtliche und disziplinarische Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal liegt ausschließlich bei elevents.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, fachliche und leistungsbezogene Abstimmungen im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit vorzunehmen.
(3) Ein arbeitgeberähnliches Direktionsrecht des Auftraggebers besteht nicht.
4. vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Eventdienstleistungen, insbesondere:
• Bereitstellung von Eventpersonal
• Serviceleiter
• Servicepersonal/ Getränkebuffetpersonal
• Küchenhilfe
• Stagehands
• Eventlogistik
• Veranstaltungsunterstützung
(2) Art, Umfang, Dauer und Einsatzzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung.
5. Zustandekommen des vertrags
5.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
5.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
6. vertragsdauer und kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Ordentliche Kündigung: 2 Wochen zum Monatsende.
(3) Fristlose Kündigung ist zulässig bei:
• Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Forderungen
• Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit
• schwerer Vertragsverletzung
7. leistungsdurchführung
(1) elevents verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
(2) elevents ist berechtigt, Personal bei Ausfall durch gleichwertiges Ersatzpersonal zu ersetzen.
(3) elevents ist berechtigt, Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen
8. vergütung und zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) elevents ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(4) Die Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug kann elevents Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fordern. Kann ein weiterer Verzugsschaden nachgewiesen werden, ist die elevents berechtigt, diesen geltend zu
9. Mindestmietzeiten für eventpersonal
(1) Für den Einsatz von Eventpersonal gilt eine Mindestmietzeit von vier (4) Stunden je gebuchtem Einsatz, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Mindestmietzeit umfasst sowohl die effektive Einsatzzeit als auch Vor- und Nachbereitungszeiten.
(2) Über die Mindestmietzeit hinausgehende Leistungen werden in zweistündigen (2) Abrechnungsblöcken verlängert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
(3) Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder kontinuierlichen Einsätzen kann elevents eine tägliche Mindestmietdauer von acht (8) Stunden oder alternativ eine gesamte Mindestbuchung von sechzehn (16) Stunden pro Veranstaltungstag festlegen, um eine ordnungsgemäße Einsatzplanung sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.
(4) Abweichungen von den vorstehenden Mindestmietzeiten bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch elevents.
10. stornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornobedingungen:
• bis 7 Tage vor vereinbarten Leistungsbeginn: 0 %
• bis 4 Tage vor vereinbarten Leistungsbeginn: 50 %
• ab 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 %
• bei Nichtantritt / kurzfristiger Absage: 100 %
Bei Aufträgen von elevents an Dritte für den Auftraggeber, gelten die Stornofristen der für den Auftraggeber gebuchten Dienstleister.
11. haftung
(1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (11.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
(3) elevents haftet nicht für Schäden, die aus Weisungen, Organisationsstrukturen oder Anordnungen des Auftraggebers resultieren.
12. versicherung
(elevents unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
13. höhere gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemie) entfällt die Leistungspflicht beider Parteien für die Dauer der Störung.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
15. Gerichtsstand und Recht
Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
16.. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.